Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 23.11.2021 | ±3 Minuten Lesezeit

Nachdem Indien seine Grenzen fast zwei Jahre lang wegen Corona geschlossen gehalten hatte, dürfen Touristen seit dem 15. November wieder einreisen. Damit Touristen nach Indien reisen können, benötigen sie ein gültiges Visum Indien.

Impfung und Coronatest

Indien hat die Coronaregeln für Reisende aus 99 Ländern, den sogenannten ‘Kategorie-A-Ländern’, gelockert. Dazu gehören die Niederlande und Belgien.

Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern dieser Kategorie brauchen sich bei ihrer Ankunft in Indien nicht in Quarantäne zu begeben. Alle in Europa verwendeten Impfstoffe (AstraZeneca, Pfizer-BioNTech, Moderna und Johnson and Johnson) werden akzeptiert. Auch die chinesischen Impfstoffe von Sinopharm und Sinovac sind zugelassen. Eine vollständige Impfung besteht aus zwei Impfungen oder eine Dosis des Johnson und Johnson-Impfstoffs. Reisende sollten außerdem bis zu 72 Stunden vor der Abreise einen Coronatest durchführen lassen. Im Falle eines positiven Ergebnisses darf die Reise nach Indien nicht angetreten werden.

Vollständig geimpfte Reisende müssen sich bei ihrer Ankunft am Flughafen in Indien keinem zweiten Coronatest unterziehen. Sie müssen ihren Gesundheitszustand über einen Zeitraum von 14 Tagen selbst überwachen.

Nicht vollständig geimpfte Reisende

Im Gegensatz zu anderen Ländern lässt Indien auch nicht vollständig geimpfte Touristen zu. Für sie gelten jedoch strengere Regeln als für vollständig geimpfte Reisende. Personen, die nur eine Dosis eines Impfstoffs oder gar keinen Impfstoff erhalten haben, müssen nach ihrer Ankunft in Indien am Flughafen einen Coronavirustest durchführen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, dürfen die Reisende den Flughafen verlassen, müssen aber 7 Tage in häuslicher Quarantäne verbringen. Acht Tage nach der Ankunft in Indien muss ein dritter Test gemacht werden. Nur wenn auch dieser Test negativ ist, darf man das Haus oder Hotel verlassen.

Für Reisende aus Ländern, die nicht unter die ‘Kategorie A’ fallen, gelten die gleichen Regeln wie für nicht vollständig geimpfte Reisende. Selbst, wenn sie vollständig geimpft sind.

Änderungen Visum Indien

Außer der Befolgung der Coronaregeln ist für Reisen nach Indien auch die Beantragung eines Visums Indien erforderlich. Indien hat wichtige Änderungen in Bezug auf das Visum Indien eingeführt. Vor der Coronapandemie war das Visum Indien ein Jahr lang gültig. Die neue Gültigkeitsdauer des Visums beträgt 120 Tage. Innerhalb dieser vier Monate darf man einmal eine Reise nach Indien unternehmen. Der Aufenthalt in Indien darf höchstens 30 Tage dauern.

Indien hat auch Änderungen am Visumantragsformular durchgeführt. Vorher konnte man aus drei verschiedenen touristischen Reisezielen wählen: ‘Sightseeing’, ‘Familie und Freunde besuchen’ und ‘Yoga’. Dies wurde durch einen einzigen Zweck ersetzt: ‘Tourismus und Erholung und Besichtigungen’. Es ist also nicht mehr möglich einzutragen, dass Sie Familie oder Freunde in Indien besuchen oder an einem Yogakurs teilnehmen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Tätigkeiten nicht mehr möglich sind. Es wird erwartet, dass die drei touristischen Zwecke, die man vorher wählen konnte, alle unter den neuen Reisezweck fallen werden. So kann man z. B. problemlos Familie und Freunde besuchen, wenn man die Option ‘Tourismus und Erholung und Besichtigungen’ wählt.

Visum Indien beantragen

Das Visum Indien kann wie gewohnt mit dem Online-Antragsformular beantragt werden. Nach dem Ausfüllen des Formulars und der Entrichtung der Kosten muss jeder Reisende ein Passfoto und einen Scan des Reisepasses vorlegen. Für ein Geschäftsvisum ist außerdem eine Visitenkarte erforderlich. Auf der Visitenkarte müssen der Name, die Funktion, die Kontaktdaten und der Firmenname stehen und sie muss tatsächlich wie eine Visitenkarte aussehen. Es darf sich also nicht um ein Einladungsschreiben handeln.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Indien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Indien.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,64 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.