Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 02.05.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Unternehmer/-innen, die in Kanada ein Unternehmen gründen möchten, können dafür das spezielle Start-up Visum verwenden. Dieses Visum, das über die kanadischen Behörden beantragt werden kann, soll die kanadische Wirtschaft ankurbeln. Der kanadische Einwanderungsminister Marc Miller hat jedoch angekündigt, die maximale Anzahl der Anträge vorübergehend zu begrenzen, um die lange Bearbeitungsdauer zu verkürzen.

Was ist das Start-up Visum?

Das Start-up Visum für Kanada bietet ausländischen Unternehmern/-innen die Möglichkeit, in Kanada ein Start-up zu gründen. Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um für das Start-up Visum infrage zu kommen. Sie müssen nachweisen können, dass Sie nicht an einer schweren Krankheit leiden, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit Kanadas darstellt und Sie müssen gegebenenfalls Ihre Vorstrafen offenlegen.

Außerdem müssen Sie eine innovative Geschäftsidee haben, die von einer anerkannten kanadischen Investmentgesellschaft unterstützt wird. Diese Investmentgesellschaften werden im Rahmen des Start-up-Visumprogramms Designated Organizations genannt. Diese Designated Organizations haben eine spezielle Erlaubnis der kanadischen Behörden, mit der sie ausländische Start-ups in Kanada finanzieren dürfen.

Die Bearbeitungszeit für das Visum

Nachdem Sie alle Informationen eingereicht haben, kann es bis zu 37 Monate dauern, bis Ihr Visumantrag genehmigt wird. Nach der Erteilung Ihres Visums dürfen Sie nach Kanada auswandern. Aufgrund der langen Wartezeiten beantragen viele Unternehmer/-innen zunächst ein befristetes Arbeitsvisum (eine Work Permit). Mit einer Work Permit dürfen Sie in Kanada für Ihr eigenes Unternehmen arbeiten, während Sie auf die Erteilung des Start-up Visums warten. Wenn Ihr Start-up Visum erteilt wird, dürfen Sie dauerhaft in Kanada bleiben. Sie sollten Ihr Unternehmen in Kanada selbst führen und die Geschäftsaktivitäten sollten größtenteils in Kanada durchgeführt werden.

Die lange Bearbeitungszeit ist eine der wichtigsten Gründe, weshalb die kanadischen Behörden die Anzahl an eingereichten Anträgen auf das Start-up Visum begrenzen. Kanadische Designated Organizations dürfen ab sofort höchstens 10 Start-ups pro Jahr für die Beantragung eines Start-up Visums sponsern. Der Gedanke dahinter ist, dass die Investmentgesellschaften und die kanadischen Ausländerbehörden sich auf die aussichtsreichsten Start-ups konzentrieren werden. Dadurch soll die Bearbeitungszeit von Anträgen verkürzt werden. Start-ups im technischen Sektor werden bevorzugt, da erwartet wird, dass diese Unternehmen den größten Beitrag zur kanadischen Wirtschaft leisten werden.

Weitere Änderungen in der Visapolitik

Nicht nur das Start-up Visum ist von einer neuen Politik betroffen. Auch für das Self-employed Persons Program werden vorübergehend keine neuen Anträge mehr angenommen, damit Rückstände aufgeholt werden können. Über das Self-employed Persons Program können Personen im Kunst-, Kultur- und Sportbereich eine Aufenthaltsgenehmigung für Kanada beantragen. Dabei handelt es sich nicht nur um Musiker/-innen, Schriftsteller/-innen und Künstler/-innen, sondern auch um professionelle Interpreten/-innen und Übersetzer/-innen, Journalist/-innen, Sportler/-innen und Präsentator/-innen. Voraussichtlich wird es erst im Jahr 2027 wieder möglich sein, Anträge für dieses Programm einzureichen.

Die eTA Kanada

Reisende aus den meisten europäischen Ländern brauchen für die Einreise nach Kanada kein Visum. Wenn Sie für touristische Zwecke nach Kanada reisen, können Sie eine eTA beantragen. Sie beantragen die eTA im Handumdrehen online, indem Sie einige personenbezogene Daten und Angaben zu Ihrer Reise eintragen. Ihr eTA-Antrag wird im Durchschnitt innerhalb von 3 Tagen bearbeitet. Sie können die eTA auch für geschäftliche Reisen verwenden, solange Sie kein Arbeitsverhältnis mit einem kanadischen Arbeitgeber eingehen und keine körperliche Arbeit verrichten. Die Teilnahme an einem kurzen Studienprogramm von höchstens 6 Monaten ist mit der eTA ebenfalls erlaubt.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für eine eTA für Kanada. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein eTA beantragen (7 CAD pro eTA, über onlineservices-servicesenligne.cic.gc.ca), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 7 CAD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 25,34 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein eTA Kanada abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.