Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 03.10.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Seit dem 27. September 2024 müssen Reisende wieder eine ETA oder ein Visum beantragen, um nach Sri Lanka reisen zu dürfen. Zuvor kündigte die sri-lankische Regierung noch an, dass Reisende aus 35 Ländern, worunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, bis zum 31. März 2025 ohne ETA in das Land einreisen dürften. Diese Entscheidung scheint jetzt widerrufen zu sein.

Aufhebung der Visumpflicht vorerst ausgesetzt

Ende August teilten die Behörden Sri Lankas noch mit, dass Reisende aus 35 Ländern vorübergehend ohne Visum nach Sri Lanka reisen dürften. Das sollte für Reisende aus vielen europäischen Ländern gelten, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 31. März 2025 in Sri Lanka ankommen. Die sri-lankische Regierung wollte mit dieser Maßnahme untersuchen, welchen Effekt die Aufhebung der Visumpflicht auf die Anzahl an internationalen Besuchern/-innen haben würde. Diese Maßnahme wurde jedoch nie umgesetzt. Etwas mehr als einen Monat nach der Ankündigung ist es noch unklar, ob die Visumpflicht tatsächlich aufgehoben wird.

Änderungen in der Visumpolitik von Sri Lanka

Die Visumregeln von Sri Lanka wurden im vergangenen halben Jahr mehrmals geändert. Im April 2024 wurde die ETA Sri Lanka abgeschafft und durch ein neues E-Visum ersetzt. Dieses E-Visum wurde wenige Monate später, im August, nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Sri Lanka, plötzlich abgeschafft. Diese Entscheidung wurde im Zusammenhang von Korruptionsvorwürfen gegenüber dem Unternehmen gefällt, das Visumanträge für die sri-lankische Regierung bearbeitete.

Da das E-Visum plötzlich nicht mehr verfügbar war, mussten Reisende das Visum bei der Einreise am Flughafen in Sri Lanka beantragen. Das führte zu langen Warteschlangen an den Schaltern am Flughafen. Deshalb wurde entschieden, Reisenden aus 35 Ländern die visumfreie Einreise nach Sri Lanka zu gestatten. Diese Maßnahme sollte zu schnelleren Kontrollen am Flughafen führen und zugleich der Tourismusbranche zugutekommen.

Das neue Parlament in Sri Lanka hat die letzte Maßnahme jedoch noch nicht umgesetzt. Die zuvor angekündigte Aufhebung der Visumpflicht, die ab dem 1. Oktober 2024 gelten sollte, wurde vorübergehend ausgesetzt. Stattdessen hat die sri-lankische Regierung die ETA Sri Lanka wiedereingeführt. Das ist die Reisegenehmigung, die vor April 2024 verwendet wurde.

Wiedereinführung der ETA

Sri Lanka kehrt wieder zur früheren ETA zurück, die vor der Einführung des E-Visums angeboten wurde. Das zuvor verwendete Antragsportal für die ETA der Ausländerbehörden ist seit Ende September wieder online. Die ETA wird elektronisch mit dem Reisepass des/der Reisenden verknüpft. Es ist offiziell kein Visum, sondern eine elektronische Reisegenehmigung. Reisende aus fast allen Ländern müssen seit dem 27. September 2024 eine ETA oder ein Visum beantragen. Das gilt für Reisende mit einem deutschen, österreichischen und Schweizer Pass, sowie für Reisende mit anderen europäischen Pässen. Die einzige Ausnahme gilt für Reisende aus einigen asiatischen Ländern.

Ausnahme für einige asiatische Länder

Reisende mit einem chinesischen, indischen, indonesischen, russischen, thailändischen, malaysischen oder japanischen Pass können ein gratis Visum für Sri Lanka beantragen. Sie müssen zwar einen Antrag auf eine ETA einreichen, aber brauchen nicht dafür zu bezahlen. Staatsangehörige dieser Länder dürfen sich mit der gratis ETA bis zu 30 Tage in Sri Lanka aufhalten und zweimal in das Land einreisen. Reisende aus China, Indien, Indonesien, Russland, Thailand, Malaysia und Japan, die länger als 30 Tage in Sri Lanka bleiben möchten, können gegen einen Aufpreis die gestattete Aufenthaltsdauer verlängern.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Sri Lanka. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (52,08 USD pro Visum, über eta.gov.lk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 52,08 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,37 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Sri Lanka abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.