Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 04.10.2022 | ±3 Minuten Lesezeit

Sri Lanka ist ein Land in Asien, das vollständig vom Indischen Ozean umringt ist. Da das Land von der Küstenlinie her relativ klein ist, kann man es ausgezeichnet im Zuge einer Kreuzfahrt entdecken. Lesen Sie weiter, um mehr Informationen zu Kreuzfahrten in Sri Lanka zu erhalten und zu erfahren, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen.

Einreisebestimmungen Sri Lanka

In Sri Lanka gilt für internationale Reisende eine Visumpflicht, wenn sie das Land besuchen möchten. Für touristische Besuche an Sri Lanka ist die ETA die beste Option. Diese elektronische Variante des Visums kann vollständig online beantragt werden. Indem Sie die ETA Sri Lanka im Voraus online beantragen, können Sie bei der Einreise nach Sri Lanka die Reihe für das Visum on Arrival überspringen

Für eine Kreuzfahrt nach Sri Lanka ist anzuraten, im Voraus ein Visum für Sri Lanka zu beantragen. Das Visum ist nämlich nicht an allen Häfen in Sri Lanka erhältlich, an denen Kreuzfahrtschiffe anlegen dürfen. Wenn Ihre Kreuzfahrt durch Asien auch in Sri Lanka anlegt, müssen Sie also vor der Einreise nach Sri Lanka über eine gültige ETA oder ein gültiges Visum verfügen.

Gültigkeit Visum Sri Lanka für eine Kreuzfahrt

Eine Kreuzfahrt fällt unter touristische Reisezwecke. Das Touristenvisum für Sri Lanka hat eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Das bedeutet, dass Sie sich ab dem Ankunftsdatum 30 Tage lang in Sri Lanka aufhalten dürfen. Das Ankunftsdatum kann bis zu 90 Tage vom auf dem Antragsformular angegebenen Einreisedatum abweichen. Das bedeutet, dass Sie entweder 90 Tage früher oder später einreisen können. Wenn Sie mehr als 90 Tage von dem auf dem Visum angegebenen Datum abweichen, dürfen Sie nicht mit dem Visum einreisen.

Das E-Visum Sri Lanka ist ein Double-Entry Visum. Das bedeutet, dass Sie dasselbe Visum höchstens zweimal für die Einreise nach Sri Lanka verwenden dürfen. In den meisten Fällen ist Colombo die einzige Stadt in Sri Lanka, in der Kreuzfahrtschiffe anlegen. In diesem Fall reist man also nur einmal nach Sri Lanka ein.

Eine ETA für den Transit ist nicht für einen (kurzen) Besuch in Sri Lanka geeignet.
Auch wenn die Transit-ETA eine Gültigkeitsdauer von 48 Stunden hat, darf sie nicht für einen kurzen Aufenthalt im Land während einer Kreuzfahrtreise verwendet werden. Das Transit-Visum ist nämlich ausschließlich für einen Umstieg mit dem Flugzeug in Sri Lanka geeignet, wobei man an einem Flughafen ein- und wieder ausreist.

Sehenswürdigkeiten in Colombo

Natur-, Kultur- und Geschichtsliebhaber kommen allesamt in Colombo auf Ihre Kosten. Hier befinden sich die besten Museen des Landes, unter anderem das Colombo Dutch Museum, das National Museum of Colombo oder das interessante Traditional Puppet Art Museum. Wer sich in der Natur entspannen möchte, kann im Beddagana Wetland Park oder am weißen Sandstrand von Arugam Bay Beach spazieren gehen. Tierliebhaber sollten sich einen Besuch im Attidiya Bird Sanctuary nicht entgehen lassen. In diesem riesigen Naturschutzgebiet sind die einheimischen Vögel geschützt und Sie können versuchen, sie alle zu entdecken.

Wie in vielen anderen Ländern Südostasiens, findet man auch in Sri Lanka eine Menge verschiedener Tempel. Eine der beeindruckendsten Tempel ist der Tempel von Shri Ponnambalawaneswaram Kovil in Colombo. Es ist einer der wenigen Tempel in Colombo, der im originalen hinduistischen Stil gebaut wurde, mit detaillierten Verzierungen an der Fassade und in Innenräumen.

Das Visum Sri Lanka beantragen

Um sicherzugehen, dass Sie rechtzeitig ein Visum Sri Lanka erhalten, sollten Sie es weit im Voraus an Ihre Reise beantragen. Da Sie auf dem Antrsagformular ein erwartetes Ankunftsdatum angeben, von dem Sie bis zu 90 Tage abweichen dürfen, ist die Wahrscheinlichkeit klein, dass Ihr Visum zum Zeitpunkt Ihrer Sri Lanka Einreise ungültig ist. Lesen Sie vor dem Beantragen der ETA Sri Lanka immer die Voraussetzungen für das Visum Sri Lanka, um sich zu versichern, dass Sie hierfür infrage kommen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Sri Lanka ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Sri Lanka.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Sri Lanka. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (52,08 USD pro Visum, über www.srilankaevisa.lk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 52,08 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,30 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Sri Lanka abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.