Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 13.04.2022 | ±2 Minuten Lesezeit

Seit dem 6. April ist es wieder möglich, eine ETA Australien (subclass 601) zu beantragen. Der Antragsprozess für eine ETA unterscheidet sich von dem des günstigeren eVisitor Visum Australien (subclass 651). Man muss unter anderem eine spezielle App herunterladen.

Wann müssen Sie eine ETA beantragen?

Für Urlaubs- und Geschäftsreisen nach Australien sind das eVisitor und die ETA Australien die zwei mit Abstand beliebtesten Visa, die von Reisenden beantragt werden. Beide Visa sind ein Jahr lang gültig und sowohl mit der ETA, als auch dem eVisitor darf man pro Aufenthalt höchstens 3 Monate in Australien bleiben. Der Antragsprozess beider Visa verläuft vollständig online. Die ETA ist allerdings teurer als das eVisitor Visum und die durchschnittlichen Lieferzeiten für die ETA sind länger als für das eVisitor Visum.

Der größte Unterschied zwischen der ETA und dem eVisitor Visum ist, dass die ETA für Reisende aus einer größeren Anzahl an Ländern verfügbar ist. Reisende, die aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit kein eVisitor Visum beantragen können, können anstelle davon die ETA für Ihre Reise nach Australien beantragen. Für all diejenigen, die die Voraussetzungen des eVisitor Visums erfüllen, ist es wegen der niedrigeren Kosten und schnelleren Lieferzeiten durchweg die bessere Wahl.

Rückstau Visumanträge für Australien

Wegen Corona kämpft Australien derzeit mit einem Rückstau in der Bearbeitung von Visumanträgen. Wegen des weltweiten Ausbruchs der Coronapandemie bearbeitete Australien lange Zeit gar keine Visumanträge. Diese Anträge wurden jedoch nicht storniert, sondern wurden in die Warteschlange gesetzt. Da Australien Visumanträge wieder verarbeitet, müssen erst alle Anträge in der Warteschlange bearbeitet werden. Dadurch kommt es häufiger zu Verspätungen in der Bearbeitung neuer Visumanträge. Das macht sich vor allem beim eVisitor bemerkbar. Da die ETA für Australien aufgrund der Coronapandemie vorübergehend nicht beantragt werden konnte, wurden die meisten Touristen und Geschäftsreisende auf das eVisitor Visum verwiesen.

Seit dem 6. April ist die ETA Australien wieder verfügbar. Reisende, die eine lange Zeit auf Ihr eVisitor Visum warten, können zusätzlich einen ETA-Antrag einreichen. Da die zwei Visa von verschiedenen Abteilungen der australischen Ausländerbehörden bearbeitet werden, können beide Anträge zeitgleich bearbeitet werden. Man kann also einen ETA- und eVisitor-Antrag gleichzeitig laufen haben. Sobald eines der zwei Visa genehmigt wurde, darf man damit nach Australien einreisen.

Neuer Antragsprozess ETA Australien

Vor der Coronapandemie konnte die ETA, ebenso wie das eVisitor Visum, über ein Online-Formular beantragt werden. Das ist nicht mehr möglich. Die ETA muss über eine spezielle App der australischen Ausländerbehörden, die AustralianETA App, beantragt werden. Diese ist kostenfrei im Apple Store und im Google Play Store erhältlich. Alle Anträge müssen individuell eingereicht werden, Gruppenanträge sind also nicht möglich. Nachdem die App heruntergeladen wurde, muss zunächst der Reisepass gescannt werden, wodurch die Personendaten übernommen werden. Danach muss ein Foto des/-r Antragsstellers/-in eingereicht und einige Hintergrundfragen beantwortet werden. Schließlich müssen die Kosten für das Visum beglichen werden. Hierauf kann der Antrag eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Australien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Australien.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Australien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (0 AUD pro Visum, über immi.homeaffairs.gov.au), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 0 AUD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 24,95 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Australien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.