Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 22.05.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Reisende aus China, Indien und Vietnam müssen ab Juli 2024 losen, um für ein Work and Holiday Visum Australien infrage zu kommen. Mit dieser Maßnahme möchten die australischen Ausländerbehörden die Erteilung von Work and Holiday Visa ehrlicher gestalten. Europäische Touristen/-innen können oft auch ein eVisitor Visum Australien verwenden, für das nicht gelost werden muss.

Viel Interesse für Working Holiday Visa

Australien hat das Working Holiday Maker Programm für junge Erwachsene eingeführt, die in Australien arbeiten möchten. Dieses Programm umfasst zwei verschiedene Typen von Visa: das Work and Holiday Visum (subclass 462) und das Working Holiday Visum (subclass 417). Diese Visa sind sehr beliebt, da man sich mit ihnen ein Jahr in Australien aufhalten darf und die Möglichkeit besteht, das Visum nach einem Jahr verlängern zu lassen. Viele junge Menschen verwenden eines dieser Visa, um eine Rundreise durch Australien zu machen und währenddessen im Land zu arbeiten, um ihre Reise zu finanzieren. Aufgrund der hohen Nachfrage nach diesem Visum hat Australien die maximale Anzahl von Visa, die erteilt werden kann, für bestimmte Länder begrenzt.

Die Anzahl von Anträgen auf das Work and Holiday Visum von Reisenden aus China, Indien und Vietnam ist beträchtlich höher als die Anzahl der verfügbaren Visa. Australien bietet jährlich 5.000 Work and Holiday Visa für Chinesen/-innen und 1.500 für Vietnamesen/-innen an. Für Reisende aus Indien gilt eine jährliche Obergrenze von 1.000 Visa. Das australische Department of Home Affairs hat das Visaprogramm für chinesische Staatsangehörige aufgrund der hohen Anzahlen von Anträgen vorübergehend ausgesetzt. Ab dem 1. Juli wird das Work and Holiday Visum für Chinesen/-innen wieder erhältlich. Sie müssen dann allerdings ausgelost werden, um das Visum beantragen zu können.

Auslosung soll das Antragsverfahren ehrlicher machen

Bisher wurden die verfügbaren Work and Holiday Visa nach dem Windhundprinzip erteilt. Die australischen Behörden haben jetzt entschieden, zu einem Lotteriesystem zu wechseln. Auf diese Weise hätten Chinesen/-innen, Vietnamesen/-innen und Inder/-innen gleiche Chancen, ein Visum zu bemächtigen. Mit einer Lotterie soll das Antragsverfahren nach Ansicht der australischen Behörden ehrlicher, transparenter und effizienter werden.

Für die Teilnahme an der Auslosung wird eine Gebühr von 25 AUD erhoben. Antragstellende müssen sich online, über die Website der australischen Ausländerbehörden, für die Auslosung anmelden. Danach werden die Bewerber/-innen nach dem Zufallsprinzip durch das System der Behörden ausgewählt. Die Auslosung gilt nicht für Reisende, die sich bereits im Land befinden und ein zweites oder drittes Work and Holiday Visum beantragen möchten.

Keine Auslosung für europäische Reisende

Das Lotteriesystem gilt nur für Reisende aus China, Indien und Vietnam. Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können ein Working Holiday Visum beantragen, ohne vorher ausgelost werden zu müssen. Sie sollten dennoch mit einem langen, relativ komplizierten Antragsverfahren und hohen Kosten rechnen. Das Working Holiday Visum wird im Allgemeinen erst nach mehreren Wochen erteilt und die Kosten für das Visum belaufen sich auf 485 AUD, etwa 310 EUR.

Deutsche, österreichische und Schweizer Reisende können auch ein eVisitor Visum für Australien beantragen. Wenn Sie höchstens 3 Monate in Australien bleiben möchten und nicht vorhaben, im Land zu arbeiten, ist es besser, anstelle eines Working Holiday Visums ein eVisitor Visum zu beantragen. Denn das eVisitor Visum wird im Durchschnitt bereits innerhalb von 5 Tagen erteilt. Die Kosten in Höhe von 24,95 € sind wesentlich niedriger als die Kosten für das Working Holiday Visum.
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VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Australien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (0 AUD pro Visum, über immi.homeaffairs.gov.au), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 0 AUD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 24,95 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Australien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.