Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 06.12.2022 | ±3 Minuten Lesezeit

Manchmal ist es berufsabhängig, welches Visum beantragt werden muss, unabhängig davon, für welchen Zweck man reist. Das ist zum Beispiel bei Journalisten/-innen der Fall, die nach Indien reisen. Sie müssen immer ein Journalist Visa (J Visum) beantragen. Was ist das J Visum und warum müssen Journalisten/-innen es beantragen, wenn Sie nur Urlaub machen möchten?

Das Journalistenvisum

Das sogenannte Journalistenvisum ist nicht nur für Journalisten/-innen ausgelegt. Redakteure für Fernsehen, Radio und Printmedien benötigen auch dieses Visum, um nach Indien reisen zu dürfen, etwa für das Drehen eines Dokumentarfilms. Für das Filmen einer Fernsehserie, Realityshow oder anderen Unterhaltungsprogrammen ist jedoch ein anderes Visum erforderlich.

Reisezweck und Visum

Im Allgemeinen bestimmt der Reisezweck, welches Visum beantragt werden sollte. So gibt es zum Beispiel ein Studentenvisum, das zum Studieren ausgelegt ist, ein Arbeitsvisum zum Arbeiten und ein Touristenvisum für eine Urlaubsreise. Für Personen, die einen journalistischen Beruf haben und für einen Urlaub nach Indien reisen, ist das jedoch nicht der Fall.

Wer einen journalistischen Beruf hat, benötigt immer ein J Visum, um Indien zu besuchen, auch wenn man nur für einen Urlaub nach Indien reist, ohne journalistische Tätigkeiten zu verrichten. Das gilt also auch, wenn man alle Voraussetzungen des E-Visums für den Tourismus erfüllt. Die indische Botschaft gibt keinen Grund hierfür an.

Voraussetzungen für Reisen mit einem Visum

Viele Länder haben bestimmte Voraussetzungen an die Verwendung von Visa für bestimmte Berufsgruppen geknüpft. Diese beziehen sich zumeist darauf, welche Tätigkeiten mit einer bestimmten digitalen Reisegenehmigung oder Visum ausgeführt werden dürfen. Kanada ist ein Beispiel hierfür. Mit einer eTA Kanada, der digitalen Reisegenehmigung für Kanada, dürfen Sie als Journalist/-in oder als Mitglied einer Filmcrew vorübergehend nach Kanada reisen. Die eTA reicht jedoch nicht aus, um bestimmte Formen von körperlicher Arbeit zu verrichten oder für einen kanadischen Arbeitgeber zu arbeiten.

Indien hat ähnliche Voraussetzungen gestellt, die es vermeiden sollen, dass jemand mit einem falschen Visum ein Beschäftigungsverhältnis bei einem indischen Unternehmen eingeht. Das E-Visum für Indien, das über VisumBeantragen.at beantragt werden kann, ist für touristische Reisen ausgelegt. Dieses Visum kann nicht für andere Reisezwecke verwendet werden.

Im Antragsformular auf dieser Website müssen Sie Ihren Beruf angeben. Wenn Sie auswählen, dass Sie Journalist/-in sind oder eine andere Berufsbezeichnung aussuchen, für die Indien besondere Anforderungen hantiert, erhalten Sie eine Warnung, dass Sie ein anderes Visum benötigen. Wenn Sie einen journalistischen Beruf ausüben, dann brauchen Sie das J Visum. Dieses Visum ist deutlich teurer als ein E-Visum für Tourismus. Der Preis für ein J Visum beträgt nämlich 99 € für einen Aufenthalt von drei Monaten oder 148 € für einen längeren Aufenthalt. Man darf sich mit diesem Visum also länger im Land aufhalten, als mit dem E-Visum.

Das E-Visum Indien beantragen

Wenn Sie kein/-e Journalist/-in sind und keinen anderen Beruf haben, wofür ein spezifisches Visum erforderlich ist, können Sie für die Einreise nach Indien zu touristischen Zwecken ein E-Visum beantragen. Das ist über diese Website zu einem Preis von 59,95 € möglich. Das ist preiswerter als ein Visum-Etikett. Die erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt bei einem E-Visum 30 Tage. Das reicht jedoch für die meisten Reisenden aus, die für einen Urlaub nach Indien reisen.

Wenn Sie innerhalb dieser 30 Tage einmal aus Indien ausreisen, etwa um ein Nachbarland zu besuchen, können Sie ein zweites Mal mit demselben E-Visum nach Indien einreisen. In diesem Fall darf das zweite Einreisedatum spätestens 30 Tage nach der ersten Einreise sein. Bei einer zweiten Einreise beginnt die erlaubte Aufenthaltsdauer nicht erneut, sondern gilt sie weiterhin ab dem ersten Einreisedatum.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Indien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Indien.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,90 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.