Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 13.01.2023 | ±4 Minuten Lesezeit

Für die Einreise nach Indien müssen Sie vor der Abreise ein Visum beantragen. Um online ein E-Visum beantragen zu können, muss Ihr Reisepass bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das E-Visum Indien kann nicht mit allen Reisepässen beantragt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Anforderungen an Ihren Reisepass für die Beantragung des E-Visums für Indien.

Erlaubte Reisegründe mit einem E-Visum Indien

Im digitalen Antragsformular für das E-Visum Indien auf dieser Website müssen Sie den Grund Ihrer Reise nach Indien angeben. Das E-Visum, das Sie auf VisumBeantragen.at beantragen können, ist für touristische und geschäftliche Reisen nach Indien ausgelegt, z. B. einen Urlaub, Besuch bei Freunden oder Verwandten oder eine Geschäftsreise. Wenn Sie aus anderen Gründen reisen, z. B. da Sie in Indien studieren, arbeiten oder ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten möchten, benötigen Sie eine andere Art von Visum. Wenden Sie sich bitte an die indische Botschaft für weitere Informationen über die Beantragung des richtigen Visums für Ihre Reise.

Einreisebestimmungen in Bezug auf Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Reisedokument

Sie müssen einen gültigen, regulären Reisepass eines Landes der Europäischen Union, einschließlich Deutschland und Österreich, oder der Schweiz besitzen, um das Visum für Indien online beantragen zu können. Das E-Visum für Indien kann auch mit einem deutschen Kinderreisepass beantragt werden. Seit dem 5. Dezember 2022 können auch Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs das E-Visum für Indien wieder beantragen. In der Zeit nach dem Ausbruch der Coronapandemie mussten Reisende aus dem Vereinigten Königreich für die Einreise nach Indien vorübergehend ein physisches Visum bei der Indian High Commission beantragen. Reisende mit einer anderen Staatsangehörigkeit können online überprüfen, ob Sie für das E-Visum für Indien infrage kommen.

Sonstige Anforderungen an Ihr Reisedokument

Sie müssen den Reisepass, mit dem Sie Ihr E-Visum beantragt haben, auf Ihre Reise nach Indien mit sich führen. Wenn Sie nach der Beantragung Ihres Visums einen neuen Reisepass erhalten haben, bleibt Ihr Visum laut den indischen Behörden gültig, wenn Sie sowohl Ihren alten als auch Ihren neuen Reisepass auf Ihre Reise mitnehmen. Überprüfen Sie in diesem Fall rechtzeitig vor der Abreise bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Sie einchecken dürfen, wenn Ihr Visum mit Ihren alten Passdaten beantragt wurde. Wenn Sie den Reisepass, mit dem Sie Ihr Visum beantragt haben, nicht mehr haben, müssen Sie mit Ihrem neuen Pass ein neues Visum beantragen.

Beachten Sie außerdem, dass der Reisepass, mit dem Sie reisen, bei Ihrer Einreise nach Indien noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Dieser Reisepass muss zudem mindestens zwei leere Visaseiten (nebeneinander) enthalten. Auch Kinder benötigen für die Einreise nach Indien immer einen eigenen Reisepass und ein eigenes Visum. Wenn Sie keinen regulären- oder Kinderreisepass besitzen, sondern nur einen anderen Ausweis, wie einen vorläufigen Reisepass, einen Reiseausweis für Flüchtlinge, einen Diplomatenpass oder Laissez-passer, können Sie das E-Visum nicht beantragen. Sie müssen in diesem Fall für die Einreise nach Indien ein physisches Visum bei der indischen Botschaft beantragen.

Zusätzliche Dokumente für geschützte Regionen

Für die meisten Regionen in Indien ist ein Visum in Kombination mit einem gültigen Reisepass ausreichend. Für einige Regionen benötigen Sie jedoch eine zusätzliche Genehmigung. Wenn Sie nach Gangtok, Rumtek, Phodang oder Remayangtse in der Region Sikkim reisen, benötigen Sie zum Beispiel ein Restricted Area Permit (RAP). Diese Genehmigung können Sie bei der indischen Botschaft in Ihrem Heimatland oder bei einigen Büros und Polizeidienststellen in Indien beantragen. Für Reisen in die anderen Teile von Sikkkim, Arunachal Pradesh, Himachal Pradesh, Jammu und Kaschmir, Rajasthan und Uttarakhand benötigen Sie ein Protected Area Permit (PAP). Seit 2011 muss für Reisen nach Manipur, Mizoram und Nagaland keine spezielle Genehmigung mehr beantragt werden. Wenn Sie diese Regionen besuchen, müssen Sie sich jedoch innerhalb von 24 Stunden bei einem Foreigners Registration Office (FRO) in der besuchten Region melden.

Sie dürfen aus touristischen Gründen in diese Gebiete reisen, aber es wird empfohlen, eine Reise in diese Regionen gut vorzubereiten. Beachten Sie bitte, dass es für individuelle Reisende schwierig sein kann, die richtigen Genehmigungen zu erhalten. Daher wird es empfohlen, einen Besuch an diesen Regionen über einen Reiseveranstalter zu organisieren. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, dass alle Genehmigungen in Ordnung sind.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Indien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Indien.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,85 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.