Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 13.05.2019 | ±4 Minuten Lesezeit

Reisende mit der deutschen, österreichischen oder Schweizer Staatsangehörigkeit, die nach Indien reisen wollen, sollten das E-Visum Indien lange im Voraus beantragen. Wer vergisst, ein Indien-Visum zu beantragen und dies am Flughafen nicht vorlegen kann, darf nämlich nicht mitfliegen.

In den letzten Jahren ist es immer einfacher geworden, online eine Reise zu buchen. Immer mehr Menschen entscheiden sich daher dafür, ihren Flug und ihre Unterkunft selbst zu regeln. Zum selbst regeln einer Reise nach Indien, gehört auch, dass Sie sich mit den Visabestimmungen vertraut machen. Deshalb ist es wichtig, sich klar zu machen, dass für Indien eine Visumspflicht gilt. Alle deutschen, österreichischen und Schweizer Reisenden müssen bereits vor der Abreise nach Indien ein Visum beantragen und erhalten.

Für Indien ist ein Visum erforderlich

Auch wenn der deutsche Reisepass derjenige ist, mit dem man in den meisten Ländern der Welt ohne Visum einreisen darf, ist für eine Reise nach Indien ein Visum erforderlich. Die Beantragung eines Indien-Visums ist einfach und dauert nur einige Minuten. Auch Kinder benötigen ein eigenes Visum für die Reise Indien. Es ist sehr frustrierend, wenn man beim Einchecken am Flughafen feststellt, dass man ein Visum Indien beantragen hätte müssen.

Wer kein Visum Indien hat, darf nicht für den Flug einchecken und wird dann auch am Boden zurückbleiben müssen. Normalerweise dauert die Bearbeitung eines Visumantrags für Indien einen ganzen Tag, wodurch man den Flieger sicher verpassen wird, wenn man erst am Flughafen draufkommt, dass man ein Visum braucht. Wir empfehlen daher, bereits einige Wochen vor der Abreise das Visum Indien zu beantragen.

In Indien gibt es kein Visum-on-Arrival

Sie müssen bereits vor der Abreise über ein Visum verfügen. Vor zwanzig bis dreißig Jahren erteilten die Behörden das Visum problemlos innerhalb weniger Minuten. Heutzutage wird es immer schwieriger, das Visum Indien zu erhalten, wenn man die rechtzeitige Beantragung übersehen hat.

Der Grund dafür ist, dass die Antragsbearbeitung ein gutes Stück strenger geworden ist. Unsere Welt kämpft mit Terrorismus, wodurch die staatlichen Stellen von vorneherein wissen wollen, wer ins Land einreist. Das ist einer der wichtigsten Gründe für die Einführung von Visumpflichten. Jede/-r, der/die nach Indien reist, muss daher ein gültiges Visum besitzen. Das ist auch in besonderen oder dringenden Fällen, wie Begräbnissen oder beim Besuch von kranken Familienmitgliedern in Indien der Fall.

Das bedeutet, dass sowohl Touristen als auch Geschäftsreisende im Besitz eines Indien-Visums sein müssen. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder und Babys. Diese müssen also sowohl einen eigenen Reisepass, als auch ein eigenes Visum besitzen.

Vor der Einführung der E-Visa war die Beantragung eines solchen Visums ziemlich schwierig. U. a. aus diesem Grund nahm der Indien-Tourismus ab. Seit 2015 kann die Beantragung eines Visums für Indien einfach online erfolgen. Es gibt drei verschiedene Arten der elektronischen Visa für Indien: das eTourist Visa Indien, das eMedical visa Indien und das eBusiness Visa Indien.

Voraussetzungen für das E-Visum Indien

Das Touristenvisum und das Geschäftsreisevisum sind beide ein Jahr lang gültig. Das e-Visum für medizinische Behandlungen ist 60 Tage gültig. Weitere Voraussetzungen für die Verwendung des e-Visums Indien sind ein Reisepass, der bei der Ankunft in Indien noch mindestens sechs Monate gültig ist, dass ein deutlicher Scan oder ein Foto des Reisepasses und ein Passfoto hochgeladen werden müssen und dass man nur an einer begrenzten Anzahl von Flug- oder Seehäfen ankommen darf. Es gibt außerdem einige Gebiete in Indien, die nur mit zusätzlichen Genehmigungen bereist werden dürfen.

Für die drei verschieden E-Visa gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Höchstaufenthaltsdauern. Mit einem Touristenvisum darf man 90 aufeinanderfolgende Tage in Indien bleiben, mit einem Geschäftsvisum bis zu 180 Tage und mit einem E-Medical Visum höchstens 60 Tage. Mit dem E-Business-Visum für Indien darf man kein Arbeitsverhältnis mit einem indischen Arbeitgeber eingehen.

E-Visum Indien beantragen

Die Beantragung eines E-Visums für Indien ist seit 2015 sehr einfach geworden und der Antrag kann problemlos auf unserer Website eingereicht werden. Das kann rund um die Uhr an allen Tagen der Woche geschehen. Die Beantragung eines Visums dauert etwas länger als fünfzehn Minuten pro Person. Die Kosten für den Visumantrag belaufen sich auf 59,95 € pro Person und können einfach mittels Sofortüberweisung, Giropay, eps-Überweisung, Kreditkarte oder PayPal beglichen werden.

In der Regel erhält man das Visum für Indien per E-Mail innerhalb von zwei bis vier Arbeitstagen nach der Antragstellung. Drucken Sie das Dokument vor der Abreise nach Indien in Farbe aus und führen Sie es in Ihrem Handgepäck mit.

Eilantrag E-Visum Indien

Übersehen, das E-Visum Indien rechtzeitig zu beantragen? Wir empfehlen immer, den Antrag bereits einige Wochen vor der Abreise zu stellen. Die Bearbeitung eines Eilantrags dauert ungefähr einen Tag (24 Stunden). In 90 Prozent der Fälle wird der Eilantrag bereits am nächsten Tag genehmigt. Nach der Antragstellung werden die Anträge in Indien immer nochmals manuell überprüft, sodass es keine Garantien für die Lieferzeit geben kann. Wir empfehlen daher, ein Visum längere Zeit vor der Abreise zu beantragen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer, die für das entsprechende Visum gilt, beginnt erst mit dem Tag Ihrer Ankunft in Indien.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Indien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Indien.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,64 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.